Kosten & Abrechnung in der T-Klinik
Das Wichtigste auf einen Blick:
-
Die T-Klinik Dr. Demir ist eine Privat- und Selbstzahlerpraxis ohne Kassenzulassung
-
Die Abrechnung ärztlicher Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
-
Die tatsächlichen Kosten einer Behandlung richten sich nach dem individuellen Befund und Behandlungsumfang
-
Auch das ärztliche Beratungsgespräch ist kostenpflichtig
-
Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten in der Regel selbst.
-
Bei privat Versicherten kann bei medizinisch notwendigen Behandlungen - abhängig vom individuellen Tarif - eine vollständige oder teilweise Erstattung möglich sein
-
Bei einer medizinischen Indikation können bestimmte Behandlungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden
-
Vor einem operativen Eingriff empfehlen wir den Abschluss einer Folgekostenversicherung

Sie haben Fragen hierzu?
Kontaktieren Sie uns ganz einfach über das folgende Kontaktformular oder schauen Sie in die nun folgenden Häufig gestellten Fragen (FAQ).
Wie werden die Behandlungen in der T-Klinik abgerechnet?
Die T-Klinik Dr. Demir in Köln ist eine reine Privat- und Selbstzahlerpraxis. Eine Kassenzulassung besteht nicht. Sämtliche Leistungen werden deshalb privat in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung ärztlicher Leistungen erfolgt auf Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die einzelnen ärztlichen Leistungen werden auf Ihrer Rechnung mit den entsprechenden GOÄ-Ziffern ausgewiesen.
Was kostet meine Behandlung?
Die Kosten einer Behandlung lassen sich nicht für jede Patientin und jeden Patienten pauschal festlegen. Sie richten sich unter anderem nach dem individuellen Befund, der Art des Eingriffs und dem tatsächlichen Behandlungsumfang.
Nach der ärztlichen Untersuchung kann der erforderliche Behandlungsumfang genauer beurteilt werden. Bei Bedarf erhalten Sie anschließend einen entsprechenden Kostenvoranschlag.
Ist das Beratungsgespräch kostenpflichtig?
Ja. Auch das ärztliche Beratungsgespräch ist eine medizinische Leistung und wird entsprechend der GOÄ berechnet.
Abhängig von der Art der Behandlung beziehungsweise Diagnose kann die Leistung mit oder ohne Mehrwertsteuer abgerechnet werden.
Gesetzlich versichert: Wer übernimmt die Kosten?
Die T-Klinik Dr. Demir besitzt keine Kassenzulassung. Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), werden die Leistungen daher privat mit Ihnen abgerechnet.
Privatärztliche Rechnungen der T-Klinik können nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Eine Erstattung durch die GKV erfolgt in aller Regel nicht.
Für Sie bedeutet das: Sie begleichen die Rechnung als Selbstzahlerin beziehungsweise Selbstzahler.
Privat versichert: Ist eine Kostenerstattung möglich?
Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten hängt die Erstattung von der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung und vom jeweiligen Versicherungstarif ab.
Medizinisch notwendige Heilbehandlungen können von einer privaten Krankenversicherung im Rahmen des vereinbarten Tarifs vollständig oder teilweise erstattet werden. Rein ästhetisch motivierte Eingriffe sind in der Regel nicht versichert.
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten:
1. Vor der Operation prüfen lassen:
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen vor dem Eingriff bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein und bitten um Prüfung der Kostenübernahme. Dadurch erhalten Sie möglichst früh Klarheit darüber, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.
Dafür können insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sein:
- ärztlicher Befundbericht
- Fotodokumentation
- gegebenenfalls Befunde anderer Ärztinnen und Ärzte
- Kostenvoranschlag nach GOÄ
2. Nach der Operation einreichen:
Sie können die Rechnung auch nach der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. In diesem Fall besteht jedoch keine vorherige Zusage, dass und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Wann muss die private Krankenversicherung antworten?
Bei einer voraussichtlich mehr als 2.000 Euro kostenden Heilbehandlung können privat Versicherte vor Beginn der Behandlung in Textform Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes für die beabsichtigte Behandlung verlangen.
Die Versicherung muss innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen antworten. Bei einer dringlichen Behandlung gelten verkürzte Fristen.
Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen, die geplante Behandlung und die erforderlichen Unterlagen möglichst frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung abzustimmen.
Medizinische Indikation: Können Behandlungskosten steuerlich geltend gemacht werden?
Liegt eine medizinische Indikation vor, können bestimmte Krankheitskosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Operations- und Behandlungskosten
- ärztlich verordnete Medikamente
- Kompressionsversorgung
- Lymphdrainage
- Fahrten zu notwendigen Behandlungen
Ob und in welcher Höhe sich daraus tatsächlich eine steuerliche Entlastung ergibt, hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab.
Welche Nachweise benötige ich für die Steuer?
Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel wie Kompressionsversorgung oder Lymphdrainage können entsprechende ärztliche Verordnungen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein.
Bewahren Sie deshalb Befunde, ärztliche Verordnungen, Rechnungen und Apothekenbelege sorgfältig auf.
Für die steuerliche Berücksichtigung ist grundsätzlich das Jahr entscheidend, in dem die jeweiligen Kosten bezahlt wurden.
Was bedeutet „zumutbare Belastung“?
Nicht jeder Euro an Krankheitskosten führt automatisch zu einer Steuerersparnis. Außergewöhnliche Belastungen wirken sich grundsätzlich erst aus, soweit die sogenannte zumutbare Belastung überschritten wird.
Deren Höhe richtet sich unter anderem nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder (§ 33 Abs. 3 EStG).
Da die steuerliche Behandlung immer von der individuellen Situation abhängt, empfehlen wir bei größeren Behandlungskosten eine Beratung durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Folgekostenversicherung: Unsere Empfehlung vor einer Operation
Jeder operative Eingriff ist mit medizinischen Risiken verbunden. Auch bei sorgfältiger Planung und Durchführung können Komplikationen auftreten, die weitere Behandlungen erforderlich machen.
Deshalb empfehlen wir Patientinnen und Patienten, sich bereits vor der Operation mit einer Folgekostenversicherung auseinanderzusetzen.
Das gilt auch dann, wenn für den Eingriff eine medizinische Indikation besteht.
Warum kann eine Folgekostenversicherung wichtig sein?
Behandlungen von Komplikationen in unserer Privatpraxis sind Selbstzahlerleistungen. Das kann beispielsweise auch relevant sein, wenn Patientinnen oder Patienten nach einer im Ausland durchgeführten Operation zur Behandlung von Komplikationen zu uns kommen.
Bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen sieht § 52 Abs. 2 SGB V zudem vor, dass die gesetzliche Krankenkasse Versicherte in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen kann, die durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem ein Anspruch auf Krankengeld eingeschränkt werden.
Eine Folgekostenversicherung kann – abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen – bestimmte finanzielle Risiken im Zusammenhang mit solchen Komplikationen absichern.
Wichtig: Eine Folgekostenversicherung muss grundsätzlich vor der Operation abgeschlossen werden. Beachten Sie dabei genau die Bedingungen des jeweiligen Versicherers, insbesondere dazu, ab welchem Zeitpunkt Versicherungsschutz besteht.

Sie haben weitere Fragen?
Im persönlichen Beratungsgespräch in der T-Klinik Dr. Demir in Köln besprechen wir mit Ihnen die für Sie geeigneten Behandlungsmöglichkeiten und informieren Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.